Rehabilitierung von nach §175 StGB Verurteilten

Veröffentlicht am 22.03.2017 in Deutschland

Bundesjustizminister Heiko Maas hat Wort gehalten und die Rehabilitierung wie auch die Entschädigung der durch den Unrechtsparagrafen 175 StGB verurteilten Männer eingebracht. Neben der Aufhebung der Urteile ist eine finanzielle Entschädigung der noch lebenden Betroffenen vorgesehen. Die SPDqueer bedankt sich für das entschlossene Handeln von Heiko Maas, der SPD-Bundestagsfraktion und der ganzen SPD.

Nachdem im Mai vergangenen Jahres durch ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Martin Burgi festgestellt wurde, dass eine Aufhebung der Urteile nach dem Paragrafen 175 StGB möglich ist, kündigte Heiko Maas umgehend eine Rehabilitierung an. Seit Jahren ist dies ein zentrales Anliegen der SPDqueer. Nun zeigt die politische Arbeit innerhalb wie außerhalb der SPD ihre Wirkung.

Dass der § 175 StGB als Schandfleck unsere Justizgeschichte wahrgenommen wird, ist richtig und wichtig. Nicht nur, weil er in seiner verschärften Form ein Überbleibsel der NS-Diktatur darstellte, sondern weil auch seine reformierte Fassung das höchste Gut unseres Wertekanons verletzte: die Menschenwürde. Menschen, die nach diesem Unrechtsparagrafen verurteilt wurden, wurde nicht nur im juristischen Sinne großes Unrecht angetan. Ihre Würde wurde verletzt, da sie stigmatisiert, gesellschaftlich und beruflich ausgegrenzt und ihnen die Chancen genommen wurden, ihre individuellen Lebensentwürfe zu realisieren.

 

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