Positionen


Für ein weltoffenes Pankow

Integration in Pankow - Positionspapier der SPDqueer Pankow

Der Bezirk Pankow versteht sich als weltoffener und toleranter Bezirk, in dem vielfältige Kulturen, Religionen und Lebensweisen willkommen sind. Idyllische und ausgedehnte Grünanlagen prägen unseren Bezirk ebenso wie Szenekieze und denkmalgeschützte Wohnquartiere, lebendige Kulturzentren und kreative Gewerbestandorte. Hier sind der älteste Berliner Wochenmarkt auf dem Pankower Anger und Berlins ältester Biergarten im Prater an der Kastanienallee ebenso zu finden wie der mit 115.000 Grabstätten größte Jüdische Friedhof Europas an der Herbert-Baum-Straße und die bundesweit größte Synagoge an der Rykestraße. Die Wendezeit ist untrennbar mit der Gethsemanekirche und der 9. November 1989 untrennbar mit dem Grenzübergang Bornholmer Straße verbunden, an dem sich zuallererst der Schlagbaum öffnete. Seit Oktober 2008 ist im Ortsteil Heinersdorf eine Moschee beheimatet. Der Prenzlauer Berg ist seit Jahrzehnten Anziehungspunkt für die lesbisch-schwule Community. Menschen aus mehr als 150 Nationen fühlen sich in unserem Bezirk zu Hause. Sie sind überwiegend aus den EU-Nachbarländern, aus Vietnam und den USA zu uns gekommen. Von den insgesamt 354.551 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand: 31.12.2007) in Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee haben 14,1 Prozent einen Migrationshintergrund – das sind 23.533 Deutsche (6,6 Prozent) und 26.565 Ausländerinnen und Ausländer (7,5 Prozent).

 

Was ist die rechtliche Basis?

So vielfältig die Gründe für diese Menschen sein können, in der „Fremde“ zu leben, so vielfältig sind auch die rechtsstaatlichen Bedingungen, unter denen Integration gefördert, gefordert oder auch verweigert wird: Von Asylsuchenden und Flüchtlingen über Spätaussiedlerinnen und -aussiedler, Zwangsverschleppte – Stichwort Menschenhandel und Prostitution –, zuziehenden Familienangehörigen bis hin zu geworbenen Arbeitskräften; sie alle halten sich mit unterschiedlichem Status (befristete Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, EU-Pass oder deutscher Pass) im Rechtsgebiet der Bundesrepublik Deutschland auf und dürfen damit an dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Rechtsstaatlichkeit partizipieren und an es appellieren. Aber zwischen diesen unterschiedlichen Status liegen rechtlich Welten. Der wohl entscheidende Faktor hierbei ist, dass sich das „deutsche Volk“ seit dem 19. Jahrhundert ethnisch definiert. In dieser Definition ist kein Platz für Menschen, die keine deutschen Eltern, eine andere Hautfarbe oder andere Religion als die christliche haben. Weder die Bundesrepublik noch die DDR haben diese Definition je ernsthaft in Frage gestellt. Trotzdem hat es Zuwanderung gegeben: Bereits Ende der 1950er Jahre wanderten die ersten im Ausland geworbenen Arbeitskräfte in die BRD, etwas später dann auch Arbeitskräfte aus zum Beispiel Kuba, Angola und Vietnam aus den „sozialistischen Bruderländern“ in die DDR ein. Da jeweils von einem befristeten Aufenthalt ausgegangen worden ist, spielte ihre Integration in die deutsche Gesellschaft keine Rolle. Erst mit dem „Aufenthaltsgesetz“ als Kern des neuen „Zuwanderungsgesetzes“, welches am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, und dem am 28.08.2007 in Kraft getretenen „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ hat es eine Reihe von Verbesserungen, aber auch Verschärfungen in der Rechtspraxis gegeben. Begrüßenswert sind die Integrationskurse sowie die Verbesserungen hinsichtlich der Möglichkeit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in der Bundesrepublik. Schwierig gestaltet sich nach wie vor die Frage nach der Abschaffung so genannter Kettenduldungen, der Abschaffung des vorläufigen Rechtsschutzes Asylsuchender, der unvollständigen Ausgestaltung des subsidiären Schutzes von Flüchtlingen, die dieses nicht definitorisch gemäß Genfer Flüchtlingskonvention, aber gemäß Europäischer Menschenrechtskonvention sind, und der Koppelung des Ehegattennachzugs an das Vorhandensein deutscher Sprachkenntnisse. Auch wurde das Problem geduldeter Ausländer, die aufgrund eines fehlenden Passes und falscher Angaben nicht abgeschoben werden konnten, nicht gelöst. In Summe orientiert sich die derzeitige Rechtslage stark an funktionalen Gesichtspunkten: welcher Ausländer nützt und welcher nützt nicht. Während es für den humanitären Bereich weitere Verschärfungen gab, wurden im Rahmen der Angleichung der Rechte von EU-Bürgerinnen und Bürgern weitere Verbesserungen geschaffen. Neu ist die Zentrierung staatlicher Gewalt- und Sanktionsmaßnahmen auf kommunaler Ebene in den Ausländerbehörden, das so genannte One Stop Government. Einerseits ist die Zentrierung behördlicher Kompetenzen sicherlich begrüßenswert, andererseits kann von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern mit einem einzigen Verwaltungsakt über ganze Menschenleben entschieden werden. Dabei haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen beträchtlichen Entscheidungsspielraum. Allerdings wird in den internen „Verwaltungshinweisen“ des BMI grundsätzlich darauf hingewiesen, dass alle Regelungen restriktiv zu lesen seien. Weitere bürokratische Hindernisse liegen im Detail: Die Verwaltung der Gelder für die Sprachkurse wurden dem BAMF übertragen, die Anzahl der Kurse und die Gelder aber nicht erhöht. Darüber hinaus ist nur ein kleiner Teil der „Neuzuwanderer“ in der Regel für die Teilnahme an den Kursen berechtigt. Das ist nur ein Indiz dafür, dass bereits hier lebende Ausländerinnen und Ausländer von den integrationspolitischen Akzenten des Zuwanderungsgesetzes nicht profitieren. Für sie bedeutet die derzeitige Rechtslage den Status Quo, während Deutschland gleichzeitig die Hürden im Asylrecht weiter verschärft hat und im EU-Vergleich eine negative Asylbilanz aufweist.

 

Was will Integrationspolitik?

Integrationspolitik zielt auf die gleichberechtigte Teilhabe aller in Deutschland lebenden Bürgerinnen und Bürger an allen Chancen und Leistungen der Gesellschaft. Integration ist ein fortdauernder Prozess. In Pankow gibt es genau wie andernorts in Deutschland Beispiele einer gelungenen Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft, religiöser oder ethnischer Identität. Integrationspolitik ist wesentlich Identitätspolitik. Zu den Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration in das von allen geteilte demokratische Gemeinwesen gehören Vertrauen in die Mitbürgerinnen und Mitbürger und unbedingt aktive Toleranz. Da Identitätspolitik alle gesellschaftlichen Minderheiten umfasst, gehören zu einer nachhaltige Integration auch und gerade die gegenseitige Anerkennung der kulturellen, religiösen, ethnischen und sexuellen Identität. Vertrauen, Toleranz und wechselseitige Anerkennung dürfen nicht an ethno-kulturellen oder kulturell-religiösen Milieu-Grenzen halt machen. Der Respekt vor dem anderen Geschlecht, der anderen Religion, der anderen Kultur oder der anderen sexuellen Identität ist in der demokratisch verfassten Gesellschaft unabdingbar. Das Grundgesetz sichert deshalb nicht nur das Recht auf Ausübung der selbstgewählten Religion, sondern gebietet auch die Achtung vor dem religiös, kulturell und ethnisch Anderen. Geschlechtergerechtigkeit und ein diskriminierungsfreies Umfeld sind wesentliche Staatsziele. Die nachhaltige Akzeptanz der Normen und Regeln der rechtsstaatlichen Demokratie ist Voraussetzung und zugleich Grenze für das Recht auf Selbstbehauptung der vielfältigen Identitäten. Auf dieser Grundlage haben diese Identitäten gegenüber allen anderen ein Recht auf Anerkennung ihrer Verschiedenheit und auf gleichberechtigte Teilhabe an allen Chancen und Leistungen der Gesellschaft sowie an der gleichberechtigten Mitentscheidung über die Belange des Gemeinwesens. Welche Probleme sind zu erkennen und welche Ursachen haben sie? Insofern ist Integration eine gesellschaftliche Herausforderung, die vielfach als Problem wahrgenommen wird – sowohl von denen, die meinen, für die „aufnehmende Gesellschaft“ zu sprechen, als auch von den Menschen, die selbst zugewandert sind. Erstere beschweren sich oftmals über „zu viel“ Zuwanderung sowie den „mangelnden Integrationswillen“ der Neuankömmlinge, während sich letztere über Diskriminierung sowie über die „mangelnde Aufnahmebereitschaft“ der Mehrheitsgesellschaft beklagen. Einig sind sich beide Seiten zumeist darin, dass sie die Integrationspolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte als „gescheitert“ betrachten. Was die zugewanderten Muslime in Deutschland betrifft, ist die Wahrnehmung einer misslungenen Integration besonders stark ausgeprägt. Die Diskussion über gescheiterte Integration wird zusätzlich durch ein starkes mediales Interesse an Ehrenmorden, Zwangsheiraten, Islamismus und kriminellen „Ausländern“ angeheizt. Hierbei steht in der Regel nicht die Analyse, sondern eine massive Kulturkritik im Vordergrund. Das wird vor allem dann deutlich, wenn auf solche Kritik die Forderung nach kultureller Anpassung – oder gar nach einer deutschen „Leitkultur“ – folgt. Diese Tendenz hat in den vergangenen Jahren nicht zuletzt aufgrund wachsender Terrorangst und Islamophobie stark zugenommen. Parolen wie „Multikulti ist gescheitert“ verbinden sich mit dem Hinweis auf „Parallelgesellschaften“, in denen sich die in Deutschland lebenden Muslime angeblich zur Abschottung vor dem deutschen Mainstream zusammengefunden haben. Die Anprangerung von solchen „Parallelgesellschaften“, welche zumeist mit einer negativen Haltung zur Lebensweise der Migrantinnen und Migranten gepaart ist, ignoriert in der Regel zwei zentrale Punkte: Erstens ist Abschottung häufig die Folge von Ausgrenzung oder mangelndem Angebot; zweitens ist die Abschottung einzelner Gruppen auch in der Mehrheitsgesellschaft zu beobachten. Kurzum: Die Probleme bei der Integration in Deutschland liegen zu einem nicht unwesentlichen Teil darin begründet, dass sich die Mehrheitsgesellschaft vor Andersartigkeit zu schützen versucht. Intoleranz hat mit Angst zu tun; Angst, dass etablierte Normen durcheinander geworfen werden; Angst vor der Verwässerung oder gar dem Verlust der eigenen Identität. Doch hierbei ist nicht außer Acht zu lassen, dass Ausgrenzung von Migrantinnen und Migranten zu einem Verhalten dieser führt, welches den bestehenden Vorurteilen und Debatten Vorschub leistet. Der Bericht der Landeskommission Berlin gegen Gewalt (2007) bestätigt zum Beispiel, dass männliche, nicht-deutsche Jugendliche drei- bis viermal häufiger als deutsche Jugendliche für Gewaltdelikte und Straßenraub von der Polizei registriert werden. Solche Zahlen nähren das Bild vom „kriminellen Ausländer“. Es ist verständlich, wenn auch bedauernswert, dass Menschen, denen der Weg in die Gesellschaft verschlossen bleibt, eigene, sichtbare (und nicht selten ebenso intolerante) Identitätsmerkmale entwickeln. Hierzu zählen Kleidung, Sprache sowie kulturelle und religiöse Praktiken. Ähnlich wie bei der Mehrheitsgesellschaft sind diese Belege der Andersartigkeit oft Schutzmechanismen. Sie verfügen über einen besonderen symbolischen Wert und werden Praktiken, die mit „den Deutschen“ in Verbindung gebracht werden, gegenübergestellt – etwa der Homosexualität oder dem vorehelichen Sex junger Mädchen (was beides zwar auch unter Muslimen Gang und Gebe ist, jedoch oftmals als „Verwestlichung“ diffamiert und abgelehnt wird). Gewalt gegen die ausgrenzende Gesellschaft kann ebenfalls zu einem Identifikationsmoment werden. Das „Abziehen“ von Passanten auf der Straße (womit der Straßenraub gemeint ist) wird unter vielen perspektivlosen Jugendlichen als legitim gesehen. Analog dazu kann Islamismus – wenngleich vielerorts ein Randphänomen – für Jugendliche als ein Mittel der Selbstdefinition gegenüber der ausgrenzenden Mehrheitsgesellschaft gelten. Das interkulturelle Miteinander – oder vielfach: Nebeneinander – ist von gegenseitigem Misstrauen geprägt. Es geht um nichts Geringeres als Identität und den möglichen Verlust derselben. Das jeweils „Fremde“ wird als Bedrohung wahrgenommen.

Was wollen wir?
Im Hamburger Programm, dem Grundsatzprogramm der SPD, heißt es unter der Überschrift „Integration und Einwanderung“: „Deutschland ist Einwanderungsland. Einwanderung hat unser Land wirtschaftlich und kulturell bereichert. Sie wird weitergehen, und wir wollen unsere Gesellschaft darauf vorbereiten.“ Und weiter: „Einwanderung verlangt Integration. Sie ist eine gemeinsame Anstrengung. Dazu müssen beide Seiten bereit sein. Einwanderer müssen sich integrieren, wir müssen ihnen dazu alle Möglichkeiten geben, am Leben unserer Gesellschaft teilzunehmen. Daher verlangt Integration faire Chancen, aber auch klare Regeln.“ Für die SPD gilt der Grundsatz: „Wir streben die Einbürgerung der zu uns kommenden Menschen an. Sie ist nicht das Ende der Integration, aber sie ermöglicht die volle politische Teilhabe. Dabei schließen wir Mehrstaatlichkeit nicht aus. Denen, die noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber schon längere Zeit hier leben, wollen wir das kommunale Wahlrecht geben, auch wenn sie nicht aus EU-Staaten kommen. Wir stehen zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte. Wer vor Verfolgung oder Diskriminierung, seien sie staatlich oder nichtstaatlich oder auch geschlechtsspezifisch, fliehen muss, soll in Deutschland Schutz und Zuflucht, schließlich auch einen gesicherten Aufenthalt bekommen. Für uns ist klar: „Unser Grundgesetz bietet Raum für kulturelle Vielfalt. Daher braucht niemand seine Herkunft zu verleugnen. Es setzt aber auch Grenzen, die niemand überschreiten darf, auch nicht unter Hinweis auf Tradition oder Religion.“ Für uns ist auch klar: „Das Prinzip Nachhaltigkeit bedeutet: von der Zukunft her denken; dem Primat der Kurzfristigkeit widerstehen und ebenso der Dominanz des Ökonomischen, der rein betriebswirtschaftlichen Logik; von der Idee der Gesellschaft her die Politik konzipieren und demokratische Vielfalt, ökologische Dauerhaftigkeit, soziale Integration und kulturelle Teilhabe als Leitideen sozialdemokratischer Politik verstehen.“ Für uns ist ebenso klar: „Übergeordnete Aufgabe des vorsorgenden Sozialstaates ist die Integration aller Menschen in die Gesellschaft. Deshalb vernetzt vorsorgende Sozialpolitik unterschiedliche Aufgaben wie Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik, Bildungs- und Gesundheitspolitik, Familien- und Gleichstellungspolitik oder die Integration von Einwanderern.“ Integration kann nicht erzwungen werden. Gelebte Integration geschieht freiwillig und beginnt für jeden woanders. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten müssen wir Rahmenbedingungen für die Integration in allen gesellschaftlichen Bereichen schaffen. Integration sollte bei der Bildung, beim gesellschaftlichen Engagement und bei der gesellschaftlichen Partizipation beginnen. Das muss Aufgabe sozialdemokratischer Integrationspolitik sein. Vor diesem Hintergrund sollte die SPD die Debatte um die Weiterentwicklung des Zuwanderungsgesetzes verstärkt vorantreiben zum Wohle einer gelingenden Integration der bei uns lebenden Ausländerinnen und Ausländer und zur Verbesserung der humanitären Rahmenbedingungen für Flüchtlinge. Auch die SPD hat sich durch die Integrationsdebatte verleiten lassen, den humanitären Aspekt der Flüchtlings- und Asylpolitik zu vernachlässigen. Dies ist ein dringend verbesserungswürdiger Umstand, der in jede Debatte um gelungene oder misslungene Integrationspolitik einfließen muss.

Die SPDqueer in der SPD Pankow.

 

Unsere politischen Ziele:

  • Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal "sexuelle Identität"!
  • Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 nach § 175 StGB und § 151 StGB (Ost) Verurteilten!
  • LSBTIQ*- Rechte als unveräußerliche Menschenrechte anerkennen und weltweit vertreten!
  • Neufassung der Gesetzgebung für trans- und intergeschlechtliche Menschen!
  • Arbeitsrecht: diskriminierungsfrei und keine kirchlichen Sonderrechte!
  • Diskriminierung schwuler Männern bei Blut- und Knochenmarks-spenden beenden!
  • Prävention, Forschung und Behandlung von HIV/AIDS, sexuell übertragbaren Krankheiten und Hepatitis C-Infektionen deutlich stärken!
  • Würdige Lebensbedingungen für LSBTIQ* im Alter schaffen!
  • Bundesweiter Aktionsplan gegen Trans*-, Inter- und Homophobie und zur Akzeptanz von LSBTIQ*!
  • Ansprechparter*in für queere Menschen und queere Organisationen sein

 

 

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